Wartungsverträge
Wussten Sie, dass Sie selbst verpflichtet sind, schon während der Gewährleistungsfristen eine regelmäßige Wartung an Ihren neuen Fenster, Türen oder Toren vorzunehmen???
Fenster, Türen und Tore werden tagtäglich benutzt und dabei mehr oder weniger strapaziert. Zusätzlich sind sie wechselnden Witterungsbedingungen wie Sonne, Regen, Schnee und Wind ausgesetzt. Deswegen bedürfen Fenster und Türen regelmäßiger Pflege, Wartung und Instandhaltung.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sollten vom Fachbetrieb als regelmäßig wiederkehrende Wartungsarbeit durchgeführt werden, denn nur so können etwaige Bedienungs- und Pflegefehler festgestellt und explizit behandelt werden.
Der genaue Umfang eines Wartungsvertrages kann nach Ihren Wünschen festgelegt werden. Der Vorteil eines solchen Vertrages besteht darin, dass Sie sich nicht selbst um einen Wartungstermin kümmern müssen, da wir uns selbstverständlich zum festgelegten Zeitpunkt mit Ihnen in Verbindung setzen werden, um einen Termin zu vereinbaren.
So können wir Ihnen lange Freude mit Ihren neuen Fenstern gewähren!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!